12.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/37
Klage, eingereicht am 14. März 2012 — ZZ/GEREK
(Rechtssache F-35/12)
2012/C 138/87
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, im Anschluss an die ärztliche Einstellungsuntersuchung des Klägers eine medizinische Vorbehaltsbestimmung ab Dienstantritt auf ihn anzuwenden, und der Entscheidung, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen worden ist
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Entscheidung aufzuheben, auf ihn ab Diensteintritt eine medizinische Vorbehaltsbestimmung anzuwenden;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung aufzuheben, auf ihn ab Diensteintritt eine medizinische Vorbehaltsbestimmung anzuwenden;
—
dem GEREK die Kosten aufzuerlegen.
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