14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/14
Klage, eingereicht am 7. Mai 2012 — ZZ/EMA
(Rechtssache F-51/12)
2012/C 209/24
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit durch die Europäische Arzneimittel-Agentur abgelehnt worden ist
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 1. September 2011, mit der die EMA seinen Antrag vom 22. August 2011 auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit abgelehnt hat, aufzuheben;
—
die Europäische Arzneimittel-Agentur zu verurteilen, an ihn, vorbehaltlich einer Erhöhung, den vorläufigen Betrag in Höhe von 1 Euro zu zahlen;
—
der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Kosten aufzuerlegen.
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