4.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/17
Klage, eingereicht am 15. Juni 2012 — ZZ/EASA
(Rechtssache F-62/12)
2012/C 235/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die vor dem Dienstantritt erworbenen zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
—
die Entscheidung, auf den vom Kläger gestellten Antrag auf Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen die in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 genannten Berechnungswerte anzuwenden, aufzuheben;
—
der Europäischen Agentur für Flugsicherheit die Kosten aufzuerlegen.
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