25.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 258/28
Klage, eingereicht am 21. Juni 2012 — ZZ/EAD
(Rechtssache F-64/12)
2012/C 258/50
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2011 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, und Verurteilung des Beklagten zum Ersatz des entstandenen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 15. November 2011, ihn im Beförderungsverfahren 2011 nicht nach Besoldungsgruppe AD 6 zu befördern, aufzuheben;
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soweit erforderlich, die Entscheidung von 23. März 2011, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
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den EAD zu verurteilen, ihm einen nach billigem Ermessen auf 6 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des von ihm erlittenen beruflichen und immateriellen Schadens nebst gesetzlichen Verzugszinsen ab Fälligkeit zu zahlen;
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dem EAD die Kosten aufzuerlegen.
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