27.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 331/33
Klage, eingereicht am 21. August 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-89/12)
2012/C 331/62
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin nicht neu einzustufen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die ihr mit Schreiben vom 11. Mai 2012 übermittelte Entscheidung des Direktors der Direktion D der GD Humanressourcen und Sicherheit vom 10. Mai 2012, mit der ihre Beschwerde vom 25. Januar 2012 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 21. November 2011, mit der der Antrag der Klägerin vom 29. Juni 2011 abgelehnt wurde, aufzuheben;
—
der Beklagten aufzugeben, die notwendigen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, damit gegenüber der Klägerin die Achtung des Grundsatzes der Äquivalenz der Laufbahnen wiederhergestellt wird;
—
der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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