27.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 331/33
Klage, eingereicht am 3. September 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-91/12)
2012/C 331/63
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung der vor Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 vorzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung, die Anrechnung seiner vor Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Versorgungssystem der Organe nach der Europäischen Union den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 vorzunehmen, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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