25.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 147/36
Klage, eingereicht am 24. September 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-101/12)
2013/C 147/69
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, das vom Kläger angenommene Angebot auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche zurückzunehmen und durch ein anderes, auf der Grundlage der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen berechnetes zu ersetzen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären,
—
die Entscheidung vom 21. Juni 2011, mit der das am 28. Juli 2010 angenommene Angebot auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche zurückgenommen und ersetzt wurde, aufzuheben,
—
die Entscheidung vom 21. Juni 2011 über die Anwendung der in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 genannten Berechnungswerte auf den Antrag auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche aufzuheben,
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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