24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/41
Klage, eingereicht am 25. September 2012 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-102/12)
2012/C 366/82
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Bernard-Glanz und S. Rodrigues)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger rückwirkend in die Besoldungsgruppe AST5, Dienstaltersstufe 3, neu einzustufen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung und, soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;
—
den Beklagten auf die Folgen hinzuweisen, die die Aufhebung dieser Entscheidung hat, nämlich auf seine Neueinstufung in die Besoldungsgruppe D4, Dienstaltersstufe 8, mit Wirkung vom 1. Mai 2004, die Wiederherstellung seiner Laufbahn nach Maßgabe seiner seitdem erhaltenen Beförderungen und seines Aufsteigens in den Dienstaltersstufen und die Zahlung etwaiger rückständiger Dienstbezüge;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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