26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/73
Klage, eingereicht am 31. Oktober 2012 — CH/Parlament
(Rechtssache F-129/12)
2013/C 26/151
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: CH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi, C. Bernard-Glanz, A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung der Klägerin und der Ablehnung ihres, die Anerkennung von Mobbing gerichteten Antrags auf Beistand, sowie Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;
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die vom 19. Januar 2012 datierende Entscheidung über ihre Entlassung aufzuheben;
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die Entscheidung vom 20. März 2012 über die Ablehnung ihres Antrags auf Beistand vom 22. Dezember 2011 aufzuheben;
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soweit erforderlich, die am 24. Juli 2012 erhaltene Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 20. Juli 2012 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde vom 30. März 2012 gegen die Entscheidung über ihre Entlassung zurückgewiesen wurde;
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soweit erforderlich, die am 11. Oktober 2012 erhaltene Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2012 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde vom 22. Juni 2012 gegen die Entscheidung über die Ablehnung ihres Antrags auf Beistand zurückgewiesen wurde;
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den Beklagten zur Zahlung von 120 000 Euro als Schadensersatz zu verurteilen;
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dem Parlament die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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