23.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/26
Klage, eingereicht am 18. Dezember 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-153/12)
2013/C 55/46
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Kerger)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der dem Kläger die Haushaltszulage und die Hinterbliebenenversorgung für seine Partnerin verweigert wurden
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 25. September 2012 aufzuheben;
—
Art. 1 Abs. 2 Buchst. c Ziff. iv des Anhangs VII des Status wegen Diskriminierung für rechtswidrig und nichtig zu erklären;
—
Art. 17 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und nichtig zu erklären;
—
festzustellen, dass er rückwirkend ab dem 13. Dezember 2011 Anspruch auf Haushaltszulage und auf Hinterbliebenenversorgung für seine Partnerin hat;
—
alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen in dem Bereich anzuordnen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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