23.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/29
Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2015 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-1/12) (1)
((Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten - Von den französischen Behörden zugunsten der SeaFrance SA geplante Umstrukturierungsbeihilfen - Von der SNCF an SeaFrance gewährte Kapitalaufstockung und Darlehen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Begriff der staatlichen Beihilfe - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten))
(2015/C 065/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter, dann G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, B. Stromsky und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/397/EU der Kommission vom 24. Oktober 2011 über die staatliche Beihilfe SA 32600 (2011/C) — Frankreich — Beihilfe zur Umstrukturierung von SeaFrance durch die SNCF (ABl. 2012, L 195, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 80 vom 17.3.2012.
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