1.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 292/34
Urteil des Gerichts vom 16. Juli 2014 — Griechenland/Kommission
(Rechtssache T-52/12) (1)
((Staatliche Beihilfen - Von der hellenischen Agrarversicherungsanstalt [ELGA] in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Entscheidung, mit der die Beihilfen für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der staatlichen Beihilfen - Art. 107 Abs. 3 Buchst. b und c AEUV - Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarsektor))
2014/C 292/40
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst I. Chalkias und S. Papaïoannou, dann I. Chalkias und A. Vasilopoulou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Triantafyllou und S. Thomas, dann D. Triantafyllou und R. Sauer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (ABl. 2012, L 78, S. 21)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 118 vom 21.4.2012.
Full & Egal Universal Law Academy