16.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/28
Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — Interbev/Kommission
(Rechtssache T-18/12) (1)
((Staatliche Beihilfen - Von Interbev durchgeführte Maßnahmen - Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Rücknahme des Beschlusses - Erledigung))
2014/C 184/49
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Association nationale interprofessionnelle du bétail et des viandes (Interbev) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Morrier und A. Bouviala)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und S. Thomas, dann B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/131/EU der Kommission vom 13. Juli 2011 über die Beiträge an Interbev (ABl. L 59, S. 14)
Tenor
1.
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 80 vom 17.3.2012.
Full & Egal Universal Law Academy