28.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 227/22
Beschluss des Gerichts vom 12. Juni 2012 — Strack/Kommission
(Rechtssache T-65/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verweisungsbeschluss - Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)
2012/C 227/37
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2011, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Guido Strack trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 118 vom 21.4.2012.
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