3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/81
Beschluss des Gerichts vom 15. Mai 2013 — Post Invest Europe/Kommission
(Rechtssache T-413/12) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der belgischen Behörden zugunsten von De Post - La Poste (jetzt „bpost“) - Ausgleich der Kosten für die Gemeinwohldienstleistung - Beschluss, mit dem die Beihilfen zum Teil für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit - Neue Beweisangebote)
2013/C 225/181
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Post Invest Europe Sàrl (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. van de Walle de Ghelcke und T. Franchoo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier und D. Grespan)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Art. 2 und 5 bis 7 des Beschlusses 2012/321/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 über die Maßnahme SA.14588 (C-20/09) Belgiens zugunsten von De Post — La Poste (jetzt „bpost“) (ABl. L 170, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Streithilfeantrag des Königreichs Belgien ist erledigt.
3.
Die Post Invest Europe Sàrl trägt die Kosten.
(1) ABl. C 343 vom 10.11.2012.
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