9.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/25
Beschluss des Gerichts vom 3. Dezember 2012 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-464/12 P (R)) (1)
(Rechtsmittel - Erstinstanzlicher Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen wurde - Weigerung der Kommission, dem Rechtsmittelführer die seiner Ansicht nach zu Unrecht von seiner Vergütung abgezogenen Beträge zu erstatten)
2013/C 38/44
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Gegenstand
Rechtsmittel auf Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 3. August 2012, Marcuccio/Kommission, F-57/12 R (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 379 vom 8.12.2012.
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