17.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 409/39
Beschluss des Gerichts vom 10. September 2014 — /HABM — Kommission (PL )
(Rechtssache T-519/12) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Erledigung der Hauptsache))
2014/C 409/56
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: GmbH (Kleinmachnow, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Lührig)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Europäische Kommission
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2012 (Sache R 1401/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der GmbH
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2013.
Full & Egal Universal Law Academy