31.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/23
Klage, eingereicht am 17. Januar 2012 — 3M Pumps/HABM — 3M (3M Pumps)
(Rechtssache T-25/12)
2012/C 98/38
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: 3M Pumps Srl (Taglio di Po, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Misuraca)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: 3M Company (St. Paul, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. Oktober 2011 in der Sache R 2406/2010-1 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „3M Pumps“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 16 und 38.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: 3M Company.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke, die das Wortelement „3M“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 16 und 38.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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