17.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/24
Klage, eingereicht am 23. Januar 2012 — Piotrowski/HABM (MEDIGYM)
(Rechtssache T-33/12)
2012/C 80/40
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Elke Piotrowski (Viernheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Albrecht)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. November 2011 in der Sache R 734/2011-4 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MEDIGYM“ für Waren der Klasse 10.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Entscheidung der Beschwerdekammer auf Gründe gestützt worden sei, zu denen sich die Klägerin nicht habe äußern können, sowie Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da der betroffenen Gemeinschaftsmarke der Schutz gemäß Art. 154 Abs. 3 und Art. 37 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 verweigert worden sei, obgleich die Marke weder nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b noch nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ausgeschlossen sei.
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