7.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/18
Klage, eingereicht am 26. April 2012 — Verus/HABM — Maquet (LUCEA LED)
(Rechtssache T-186/12)
2012/C 200/38
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Verus Eood (Sofia, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Vykydal)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Maquet SAS (Ardon, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Februar 2012 in der Sache R 67/2011-4 aufzuheben und das Verfahren an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
—
die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten für das Verfahren vor der Beschwerdekammer der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Maquet SAS
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „LUCEA LED“ für Waren der Klasse 10
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „LUCEO“ für Waren der Klassen 10, 12 und 28
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und der Widerspruch zurückgewiesen
Klagegründe:
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009,
—
Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009,
—
Verstoß gegen Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009,
—
Verstoß gegen Regel 6 Abs. 4 der Durchführungsverordnung Nr. 2868/95 i.V.m. Beschluss Nr. EX-05-5,
—
Verstoß gegen Art. 42 der Verordnung Nr. 207/2009
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