14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/7
Klage, eingereicht am 30. April 2012 — Roland/HABM — Textiles Well (wellness inspired by nature)
(Rechtssache T-191/12)
2012/C 209/12
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Roland SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Rauscher und Rechtsanwältin C. Onken)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Textiles Well SA (Le Vigan, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Februar 2012 in der Sache R 2552/2010-1 aufzuheben;
—
die Beschwerde Nr. 1299967 zurückzuweisen und
—
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Bildmarke „wellness inspired by nature“ für Waren in Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W00924808.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 527630 der Wortmarke „WELL“ für Waren in Klasse 25; französische Markeneintragung Nr. 99804486 der Wortmarke „WELLNESS“ für Waren in Klasse 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben und der internationalen Eintragung für sämtliche Waren der Klasse 25, für die Widerspruch erhoben wurde, der Schutz verweigert.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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