14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/11
Klage, eingereicht am 18. Mai 2012 — Think Schuhwerk/HABM (Schuhe mit rote Schnürsenkelenden)
(Rechtssache T-208/12)
2012/C 209/19
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Think Schuhwerk GmbH (Kopfing, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Gail)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Februar 2012 in der Sache R 1552/2011-1 aufzuheben;
—
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) seine eigene Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Sonstige Marke betreffend Schuhe mit Schnürsenkeln, an deren Schnürsenkelenden rote Nadeln angeordnet sind, für Waren der Klasse 25 — Anmeldung Nr. 9 130 361
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
—
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung
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