11.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/19
Klage, eingereicht am 18. Mai 2012 — Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission
(Rechtssache T-216/12)
2012/C 243/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Technion — Israel Institute of Technology (Haifa, Israel) und Technion Research & Development Foundation Ltd (Haifa) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Grisay)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
die vorliegende auf Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützte Klage entgegenzunehmen;
—
sie für zulässig zu erklären sowie
—
in der Hauptsache die Klage für begründet zu erklären und die in dem Schreiben der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission vom 13. März 2012 enthaltene Aufrechnungsentscheidung gegen TECHNION für nichtig zu erklären;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen zwei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit denjenigen, die in der Rechtssache T-657/11, Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission (1), geltend gemacht werden, übereinstimmen oder ihnen entsprechen.
(1) ABl. 2012, C 73, S. 28.
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