28.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 227/25
Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 — Lidl Stiftung/HABM — LĺDL MUSIC (LIDL express)
(Rechtssache T-225/12)
2012/C 227/43
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schaeffer, M. Wolter und A. Marx)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LĺDL MUSIC, spol. s r.o. (Brünn, Tschechische Republik)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 (R 2379/2010-1) aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „LIDL express“ für Waren der Klasse 15 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 857 536.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bild- und Gemeinschaftswortmarke „LĺDL MUSIC“ für Waren der Klasse 15.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und gegen Regel 22 Abs. 3 und 4 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission;
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Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates;
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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