28.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 227/27
Klage, eingereicht am 25. Mai 2012 — Advance Magazine Publishers/HABM — Eduardo López Cabré (VOGUE)
(Rechtssache T-229/12)
2012/C 227/46
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Advance Magazine Publishers, Inc. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eduardo López Cabré (Barcelona, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2012 (R 1170/2011-4) aufzuheben;
—
hilfsweise, dem Widerspruch nur stattzugeben, soweit er die Waren „Regenschirme, Sonnenschirme und Zubehör für Regenschirme und Sonnenschirme“ betrifft; und
—
den Widersprechenden zur Zahlung der Kosten zu verurteilen, die der Klägerin entstanden sind.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „VOGUE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 21, 24, 26, 28, 35, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 and 45 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 023 041.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafts- und nationale Wortmarke „VOGUE“ und die nationale Bildmarke „VOGUE moda en lluvia“ für Waren der Klasse 18.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung des Rates Nr. 207/2009.
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