21.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 217/28
Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 — International Brands Germany/HABM — Stuffer (ALOHA 100 % NATURAL)
(Rechtssache T-243/12)
2012/C 217/58
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: International Brands Germany GmbH & Co. KG (Paderborn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Hein und M. Hoffmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stuffer SpA (Bolzano, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. März 2012 in der Sache R 1058/2011-1 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „ALOHA 100 % NATURAL“ für Waren der Klasse 32 — Anmeldung Nr. 7 050 701
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Stuffer SpA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke „ALOA“ für Waren der Klasse 32
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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