8.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 273/14
Klage, eingereicht am 3. Juli 2012 — Deutsche Bank/HABM (Passion to Perform)
(Rechtssache T-291/12)
2012/C 273/24
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Deutsche Bank (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, T. Götting und G. Hild)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. April 2012 in der Sache R 2233/2011-4 aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung der Wortmarke „Passion to Perform“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 41 und 42, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W 1066295.
Entscheidung des Prüfers: Schutzversagung für die Marke für die Europäische Gemeinschaft.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.
Full & Egal Universal Law Academy