8.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 273/14
Klage, eingereicht am 3. Juli 2012 — Mega Brands/HABM — Diset (MAGNEXT)
(Rechtssache T-292/12)
2012/C 273/25
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Mega Brands International, Luxemburg, Zweigniederlassung Zug (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nordemann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Diset, SA (Barcelona, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. April 2012 in der Sache R 1722/2011-4 aufzuheben und den Widerspruch Nr. B 1681447 zurückzuweisen;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MAGNEXT“ für Waren der Klasse 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8990591.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Eintragung Nr. 2550099 der Wortmarke „MAGNET 4“ für Waren der Klasse 28; eingetragene Gemeinschaftsbildmarke „Diset Magnetics“ (Nr. 3840121) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 28 und 41.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde insgesamt zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.
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