8.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 273/17
Klage, eingereicht am 9. Juli 2012 — Message Management/HABM — Absacker (ABSACKER of Germany)
(Rechtssache T-304/12)
2012/C 273/30
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Message Management GmbH (Wiesbaden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Konle)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Absacker GmbH (Köln, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen;
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der Beklagten die Kosten des Rechtstreits aufzuerlegen;
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hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen, soweit die Warenklassen 32 und 33 betroffen sind;
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äußerst hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen, soweit die Warenklasse 33 betroffen ist.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in schwarz und weiß, die einen Adler darstellt und die Wortelemente „ABSACKER of Germany“ enthält, für Waren der Klassen 25, 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 753 691
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Absacker GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken in schwarz, orange und weiß, die die Wortelemente „ABSACKER“ enthalten, für Waren der Klassen 25, 33 und 43
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die angemeldete Marke zurückgewiesen
Klagegründe: Fehlerhafte Annahme der Zeichenähnlichkeit und der Verwechslungsgefahr
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