22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/38
Klage, eingereicht am 30. Juli 2012 — El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM — Wenf International Advisers (Sacacorchos)
(Rechtssache T-337/12)
2012/C 287/68
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: El Hogar Perfecto del Siglo XXI, SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Ruiz Gallegos und E. Veiga Conde)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wenf International Advisers Ltd (Tortola, Britische Jungferninseln)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Juni 2012 in der Sache R 89/2011-3 aufzuheben;
—
die Kosten dem HABM und der Streithelferin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster für Korkenzieher — Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 0 0083 0831-0001.
Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Klägerin.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Wenf International Advisers Ltd.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationales Geschmacksmuster für Flaschenöffner.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
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Verstoß gegen die Art. 4 und 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002
—
Verstoß gegen die Art. 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002.
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