22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/39
Klage, eingereicht am 1. August 2012 — Leiner/HABM — Recaro (REVARO)
(Rechtssache T-349/12)
2012/C 287/70
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Rudolf Leiner GmbH (Sankt Pölten, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Emberger, I. Rudnay und L. Emberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Recaro Beteiligungs GmbH (Kaiserslautern, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Mai 2012 in der Sache R 482/2011-1 im Sinne einer Stattgebung der Beschwerde abzuändern, in eventu die Entscheidung aufzuheben;
—
der Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „REVARO“ enthält, für Waren der Klassen 11, 20 und 24
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Recaro Beteiligungs-GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung „RECARO“ für Waren der Klassen 10, 12, 14, 20, 25 und 28
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Full & Egal Universal Law Academy