20.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/12
Klage, eingereicht am 10. August 2012 — MOL/HABM — Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (MOL Blue Card)
(Rechtssache T-367/12)
2012/C 319/23
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: MOL Magyar Olaj- és Gázipari Nyrt. (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Szamosi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (Bilbao, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. Mai 2012 in der Sache R 2532/2011-2 abzuändern und die Eintragung der streitigen Markenanmeldung als Gemeinschaftsmarke für alle betreffenden Waren und Dienstleistungen zu verfügen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MOL Blue Card“ für, neben anderen Waren und Dienstleistungen, Dienstleistungen der Klassen 35 und 36
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 8549172 der Wortmarke „BLUE“ für u. a. Dienstleistungen der Klasse 35; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2065621 der Wortmarke „BLUE BBVA“ für u. a. Dienstleistungen der Klassen 35 und 36; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2277291 der Wortmarke „TARJETA BLUE BBVA“ für u. a. Dienstleistungen der Klasse 36
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs insgesamt
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Eintragung für sämtliche Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 versagt
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates
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