24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/35
Klage, eingereicht am 14. August 2012 — Capitalizaciones Mercantiles/HABM — Leineweber (X)
(Rechtssache T-378/12)
2012/C 366/72
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Capitalizaciones Mercantiles Ltda (Bogota, Kolumbien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Devaureix und L. Montoya Terán)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Leineweber GmbH & Co. KG (Herford, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
diese Nichtigkeitsklage mit allen beigefügten Dokumenten und deren Kopien zur Entscheidung anzunehmen;
—
alle der Klageschrift beigefügten Beweismittel zuzulassen;
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Mai 2012 in der Sache R 1524/2011-1 betreffend die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7045818 aufzuheben und folglich die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 25. Mai 2011 zu bestätigen, durch die die Eintragung der Bildmarke „X“ unter der Nr. 7045818 als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klasse 25 bewilligt wurde;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „X“ für Waren der Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7045818.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Unter der Nr. 4736609 unter anderem für Waren der Klasse 25 eingetragene Gemeinschaftsbildmarke „X“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs für alle streitigen Waren.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben und die streitige Anmeldung für die Waren der Klasse 25 zurückgewiesen.
Klagegrund: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
Full & Egal Universal Law Academy