17.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/28
Klage, eingereicht am 21. August 2012 — Electric Bike World/HABM — Brunswick (LIFECYCLE)
(Rechtssache T-379/12)
2012/C 355/61
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Electric Bike World Ltd (Southampton, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Brunswick Corp. (Lake Forest, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Mai 2012 in der Sache R 2308/2011-1 aufzuheben;
—
dem Amt und der anderen Beteiligten ihre eigenen Kosten und die der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „LIFECYCLE“ für Waren der Klassen 12, 18 und 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8546401.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien unter der Nr. 1271758 für Waren der Klasse 28 eingetragene Wortmarke „LIFECYCLE“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Soweit durch die angefochtene Entscheidung der Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 12 zurückgewiesen worden war, wurde sie aufgehoben; die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde für diese Waren abgelehnt; die Beschwerde für die übrigen Waren der Klasse 12 wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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