17.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/29
Klage, eingereicht am 24. August 2012 — Kampol/HABM — Colmol (Nobel)
(Rechtssache T-382/12)
2012/C 355/62
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Kampol sp. z o.o. (Świdnica, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Kępiński)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Colmol-Colchões, SA (Oliveira de Azeméis, Portugal)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
der Klage stattzugeben und die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Juni 2012 in der Sache R 2286/2011-4 aufzuheben;
—
den Widerspruch Nr. B 1762742 (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9080078) insgesamt zurückzuweisen;
—
dem HABM aufzugeben, die angemeldete Marke einzutragen;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen;
—
hilfsweise den Rechtsstreit an die Vierte Beschwerdekammer zurückzuverweisen, damit diese gemäß den vom Gerichtshof aufgestellten bindenden Kriterien erneut entscheidet.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Nobel“ in den Farben Schwarz, Gold und Rot für Waren der Klassen 10 und 24 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9080078.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Portugal unter der Nr. 373184 für Waren der Klasse 20 eingetragene Wortmarke „NOBEL“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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