17.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/32
Klage, eingereicht am 4. September 2012 — Fetim/HABM — Solid Floor (Solidfloor The professional’s choice)
(Rechtssache T-395/12)
2012/C 355/68
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Fetim BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Bakers)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Solid Floor Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Juni 2012 in der Sache R 884/2011-2 aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Solidfloor The professional’s choice“ für Waren der Klasse 19 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5667837.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: im Vereinigten Königreich eingetragene Bildmarke Nr. 2390415 „SOLID floor“ für Waren der Klassen 19 und 37; Unternehmensbezeichnung „Solid Floor Ltd“, die im Vereinigten Königreich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird; Domainname „SOLID floor“, der im Vereinigten Königreich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angegriffene Entscheidung wurde aufgehoben, dem Widerspruch insgesamt stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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