1.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 373/6
Klage, eingereicht am 21. September 2012 — SFC Jardibric/HABM — Aqua Center Europa (AQUA FLOW)
(Rechtssache T-417/12)
2012/C 373/11
Sprache der Klageschrift: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: SFC Jardibric (St Jean de la Ruelle, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Fourgoux)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aqua Center Europa, SA (Madrid, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Juli 2012 in der Sache R 2230/2010-4 aufzuheben, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung vom 16. September 2010 zurückgewiesen wurde;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „AQUA FLOW“ für Waren der Klassen 6, 7, 9, 11, 17, 19 und 21 — Anmeldung Nr. 1 162 064.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Aqua Center Europa, SA.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil „VAQUA FLOW“ für Waren der Klasse 11.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Keine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Waren;
—
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen.
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