24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/39
Klage, eingereicht am 28. September 2012 — Steiff/HABM (Stofffähnchen mit Metallknopf im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers)
(Rechtssache T-434/12)
2012/C 366/79
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Margarete Steiff GmbH (Giengen an der Brenz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Fissl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Juli 2012 in der Beschwerdesache R 1692/2011-1 aufzuheben;
—
die Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 439 654 des HABM aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Positionsmarke, womit Schutz für ein rechteckiges, längliches Stofffähnchen beansprucht wird, welches durch einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf im mittleren Bereich eines Stofftierohres angebracht ist, für Waren der Klasse 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 439 654
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
Full & Egal Universal Law Academy