8.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 379/24
Klage, eingereicht am 24. September 2012 — Bacardi/HABM — Granette & Starorežná Distilleries (42 BELOW)
(Rechtssache T-435/12)
2012/C 379/42
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Bacardi Co. Ltd (Vaduz, Liechtenstein) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Reinisch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Granette & Starorežná Distilleries a.s. (Ústí nad Labem, Tschechische Republik)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Juli 2012 in der Sache R 2100/2011-2 aufzuheben;
—
den Widerspruch gegen die Eintragung der Wortbildmarke „42 BELOW“ Nr. 8391856 für Waren der Klasse 33 zurückzuweisen;
—
das Urteil des Gerichts der Europäischen Union an das HABM zu übermitteln;
—
das HABM und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer zur Zahlung aller Kosten und Auslagen zu verurteilen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „42 BELOW“ für Waren der Klasse 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8391856.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Tschechische Bildmarke „VODKA 42“ für u. a. Waren und Dienstleistungen der Klasse 33 (Eintragung Nr. 263350); die in der Tschechischen Republik und der Slowakei verwendete nicht eingetragene Marke „VODKA 42“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung für alle Waren zurückgewiesen.
Klagegründe:
—
Verstoß gegen Regel 50 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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