8.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 379/26
Klage, eingereicht am 8. Oktober 2012 — Koscher + Würtz/HABM — Kirchner & Wilhelm (KW SURGICAL INSTRUMENTS)
(Rechtssache T-445/12)
2012/C 379/45
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Koscher + Würtz GmbH (Spaichingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Mes, C. Graf von der Groeben, G. Rother, J. Bühling, A. Verhauwen, J. Künzel, D. Jestaedt, M. Bergermann, J. Vogtmeier und A. Kramer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kirchner & Wilhelm GmbH + Co (Asperg, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. August 2012 in der Sache R 1675/2011-4 aufzuheben;
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung mit Schutz für die Europäische Union einer Bildmarke, die das Wortelement „KW SURGICAL INSTRUMENTS“ enthält, für Waren der Klasse 10 — Internationale Registrierung mit Schutz für die Europäische Union Nr. W 968 722
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kirchner & Wilhelm GmbH + Co
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke „Ka We“ für Waren der Klasse 10
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und der Markeneintragung wurde der Schutz verweigert
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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