1.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 373/12
Klage, eingereicht am 9. Oktober 2012 — Drex Technologies/Rat
(Rechtssache T-446/12)
2012/C 373/21
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
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demgemäß
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den Durchführungsbeschluss 2012/424/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und dessen Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;
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die Verordnung (EU) Nr. 673/2012 des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und deren Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen;
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
(1) ABl. 2011, C 290, S. 13.
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