12.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/40
Klage, eingereicht am 31. Oktober 2012 — Giorgis/HABM — Comigel (Form von Kelchgläsern)
(Rechtssache T-474/12)
2013/C 9/72
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Giorgio Giorgis (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Prado und A. Tornato)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Comigel SAS (Saint-Julien-lès-Metz, Frankreich)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Juli 2012 in der Sache R 1301/2011-1 aufzuheben;
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dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Dreidimensionale Marke in Form von Kelchgläsern für Waren der Klasse 30 — Gemeinschaftsmarke Nr. 8132681.
Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung war auf Nichtigkeitsgründe nach Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und d der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates gestützt.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der angefochtenen Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009.
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