26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/53
Klage, eingereicht am 5. November 2012 — Nestlé Unternehmungen Deutschland/HABM — Lotte (LOTTE)
(Rechtssache T-483/12)
2013/C 26/107
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Jaeger-Lenz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lotte Co. Ltd (Tokio, Japan)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2012 in der Rechtssache R 2103/2010-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Lotte Co. Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „LOTTE“ enthält sowie ein Bild eines Koala-Bären auf einem Baum, der einen kleineren Koala-Bären hält, für Waren der Klasse 30 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 158 463
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken, die die Wortelemente „KOALA BÄREN“ und „KOALA“ enthalten sowie ein Bild eines Koala-Bären, der einen kleineren Koala-Bären hält, für Waren der Klasse 30
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung annulliert
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42, Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009, gegen Regel 22, Abs. 2 der Verordnung Nr. 2868/95 und gegen Art. 15, Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009
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