26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/57
Klage, eingereicht am 16. November 2012 — European Drinks/HABM — Alexandrion Grup Romania (DRACULA BITE)
(Rechtssache T-496/12)
2013/C 26/116
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: European Drinks SA (Ștei, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. von Bomhard)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SC Alexandrion Grup Romania Srl (Pleasa, Rumänien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 682/2011-4 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „DRACULA BITE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33, 35 und 39 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7588288.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Rumänische Bildmarke Nr. 34847 „Dracula“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33 und 35.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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