26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/62
Klage, eingereicht am 16. November 2012 — Vereinigtes Königreich/Kommission
(Rechtssache T-503/12)
2013/C 26/123
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: D. Wyatt, QC, V. Wakefield, Barrister, und C. Murrell)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss 2012/500/EU der Kommission vom 6. September 2012 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union für nichtig zu erklären, soweit vier im Anhang aufgeführte Einträge betroffen sind, mit denen die in Nordirland im Laufe der Haushaltsjahre 2008 und 2009 getätigten Ausgaben um 5 % pauschal berichtigt wurden, d. h. für das Haushaltsjahr 2008 um 277 231,60 Euro und 13 671 558,90 Euro und für das Haushaltsjahr 2009 um 270 398,26 Euro und 15 844 193,29 Euro (ABl. 2012, L 244, S. 11), und
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der Beklagten die Kosten des Klägers aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Die Kommission habe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Fehler begangen und Erwägungen nicht berücksichtigt, die für den Umfang der möglichen Verluste bei den EU-Mitteln hinsichtlich des Risikos relevant gewesen seien, das bei diesen Mitteln durch Ausgaben in den Antragsjahren 2007 und 2008, insbesondere aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen im Jahr 2005, die die ursprüngliche Zuweisung der Ansprüche beeinflusst hätten, bestanden habe.
2.
Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Fehler begangen, indem sie irrig zu dem Schluss gekommen sei, dass das Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development („DARD“) Bestimmungen über Sanktionen, Rückforderungen ungerechtfertigter Zahlungen und vorsätzliche Verstöße nicht korrekt oder überhaupt nicht angewandt habe; deshalb habe die Kommission den Umfang der möglichen Verluste bei den EU-Mitteln überschätzt und/oder dafür relevante Erwägungen nicht berücksichtigt. Insbesondere habe die Kommission
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zu Unrecht gerügt, das DARD habe Zahlungsansprüche „systematisch“ neu berechnet;
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zu Unrecht behauptet, dass Fehler aus dem Jahr 2005 sich wesentlich auf das historische Element des Anspruchswerts ausgewirkt haben könnten;
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zur Berechnung der übermäßigen Zahlungen eine falsche Methode angewandt;
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hinsichtlich der Sanktionen eine falsche Vorgehensweise gewählt, da sie insbesondere
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zur Berechnung der Sanktionen eine falsche Methode angewandt habe und
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zu Unrecht behaupte, dass eine Sanktion für jedes Jahr in den Fällen zu verhängen sei, in denen im Jahr 2005 eine Sanktion zu verhängen gewesen sei; dies gelte nicht in nachfolgenden Antragsjahren — vorliegend in den Jahren 2007 und 2008 —, in denen die übermäßige Zahlung auf den selben Fehler zurückzuführen gewesen sei, aufgrund dessen im Jahr 2005 eine Sanktion verhängt worden sei;
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hinsichtlich der vorsätzlichen Verstöße eine falsche Vorgehensweise gewählt.
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