26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/66
Klage, eingereicht am 22. November 2012 — NCL/HABM (NORWEGIAN BREAKAWAY)
(Rechtssache T-514/12)
2013/C 26/130
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: NCL Corporation Ltd (Miami, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Grüger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in der Rechtssache R 1017/2012-4 vom 12. September 2012 aufzuheben und die Sache an die Beschwerdekammer zurück zu verweisen;
—
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf die Dienstleistungen Klasse 39: „Arranging of cruises (Veranstaltung von Kreuzfahrten), Cruise ship services (Kreuzschifffahrten), Cruise arrangement (Organisation von Kreuzfahrten)“ aufzuheben und die Sache an die Beschwerdekammer zurück zu verweisen;
—
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NORWEGIAN BREAKAWAY“ für Dienstleistungen der Klasse 39 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 281 905
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009
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