2.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/21
Klage, eingereicht am 26. Dezember 2012 — Nemeco/HABM — Coca-Cola (NU)
(Rechtssache T-549/12)
2013/C 63/42
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Nemeco (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Gaspar)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Coca-Cola Company (Atlanta, Vereinigte Staaten von Amerika)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Oktober 2012 in der Sache R 266/2012-2 aufzuheben;
—
dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten von Nemeco aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „NU“ für Waren der Klasse 32 — Internationale Registrierung Nr. 1033122 mit Benennung der Europäischen Union.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „NU YU“ Nr. 5386081 für Waren der Klassen 29, 30 und 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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