16.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/20
Klage, eingereicht am 27. Dezember 2012 — NIOC/Rat
(Rechtssache T-578/12)
2013/C 79/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: National Iran Oil Co. (NIOC) (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Thouvenin)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012, soweit sie die Klägerin betrifft, für nichtig zu erklären;
—
den Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012, soweit er die Klägerin betrifft, für nichtig zu erklären;
—
die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 für auf sie nicht anwendbar zu erklären;
—
den Beschluss 2012/635/GASP für auf sie nicht anwendbar zu erklären;
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-577/12, NIOC u. a./Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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