11.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/16
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 7. November 2013 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-23/13) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 3 und 4)
2014/C 9/25
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und E. Manhaeve)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und S. Menez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) — Unzulängliches Sammeln und Behandeln von kommunalem Abwasser in acht Gemeinden
Tenor
1.
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 3 und 4 Abs. 1 und 3der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie es versäumt hat,
—
für das Sammeln des kommunalen Abwassers der Gemeinde Basse-Terre zu sorgen, die mehr als 15 000 Einwohnerwerte hat, und
—
für das Behandeln des kommunalen Abwassers der Gemeinden Ajaccio-Sanguinaires, Basse-Terre, Bastia-Nord, Cayenne-Leblond und Saint-Denis zu sorgen, die mehr als 15 000 Einwohnerwerte haben.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 79 vom 16.3.2013.
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