23.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/2
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 18. Dezember 2014 — Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-81/13) (1)
((Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Assoziierungsabkommen EWG—Türkei - Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat zu vertreten ist - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 48 AEUV - Art. 79 Abs. 2 Buchst. b AEUV - Art. 217 AEUV))
(2015/C 065/03)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: M. Holt, C. Murrell, E. Jenkinson, S. Behzadi Spencer als Bevollmächtigte im Beistand von A. Dashwood, QC)
Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Irland (Prozessbevollmächtigte: L. Williams als Bevollmächtigte im Beistand von N. Travers, BL)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Finnegan und M. Chavrier)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu, J. Enegren und S. Pardo Quintillán)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
3.
Irland und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 114 vom 20.4.2013.
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